Konformität und Zertifikate

Wainwright Instruments bemüht sich kontinuierlich, unter anderem, folgende Bereiche zu verbessern und zu optimieren:

  • Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Umweltschutz
  • Ethik und Vermeidung von Korruption
  • Herstellungsqualität
  • Kundendienst
  • Effizienz und Rentabilität
  • Exportverfahren und Ausfuhrkontrolle

Um diese Standards zu erreichen und zu erhalten, sind wir zertifiziert nach:

  • ISO 9001 – Qualitätsmanagement (Zertifikat hier herunterladen)
  • ISO 14001 – Umweltmanagement (Zertifikat hier herunterladen)
  • OHRIS – Arbeitsschutzmanagement (Zertifikat hier herunterladen)

RoHS

Die RoHS 2 Richtlinie 2011/65/EU wurde durch die Richtline 2015/863/EU um vier weitere Stoffe erweitert und ist seit dem 22.07.2019 wirksam. Wainwright Instruments GmbH bestätigt hiermit das alle unsere Produkte dieser Richtlinie entsprechen, mit der Ausnahme von Gehäusebauteilen aus Messing, die unter die Ausnahmeregelung der Richtlinie 2018/741/EU (Anhang III, 6c, Kategorie 11) fallen. Danach dürfen wir weiterhin Messing mit einem Masseanteil von bis zu 4% Blei verwenden. Eine RoHS-Kennzeichnungspflicht unserer Produkte besteht nicht.

(RoHS-Deklaration
hier herunterladen)

REACH

Die Verordnung (EG) 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) regelt das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe und daraus hergestellter Gemische.

Im Sinne der REACH-Verordnung handelt es sich bei unseren Produkten um Erzeugnisse. Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre Abnehmer darüber informieren, wenn das gelieferte Erzeugnis einen Stoff der REACH-Kandidatenliste (SVHC-Liste) in Gehalten größer als 0,1 Massenprozent enthält. Am 27.06.2018 wurde Blei (CAS: 7439-92-1 / EINECS: 231-100-4) in die Kandidatenliste SVHC aufgenommen. Diese Aufnahme löst eine diesbezügliche Informationspflicht in der Lieferkette aus.

Wir informieren Sie hiermit darüber, dass unsere Erzeugnisse aus Kupferlegierungen gefertigt werden, welche Blei in Gehalten größer als 0,1 % Masseprozent aufweisen, um ihre Zerspanbarkeit und Korrosionsbeständigkeit zu verbessern. Unverändert bleiben die gefahrstoffrechtliche Einstufung, die Regeln zum sicheren Umgang mit Bleimetall sowie das Anwendungsspektrum unserer Produkte.

Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht.

(REACH-Deklaration hier herunterladen)